Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an diesem Angebot bitten wir Sie als Kunde folgende
Teilnahmebedingungen einzuhalten:
Teilnahmebedingungen für Freizeiterlebnisse
- Der Kunde muss für die Teilnahme an diesem Kurs volljährig sein. Ausnahmen hiervon sind mit den Veranstaltern individuell abzustimmen.
- Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der im Zusammenhang mit dem Freizeiterlebnis stehenden gesetzlichen Vorschriften als auch behördlicher Anordnungen (wie sie z.B. auch aus und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder anderer Ereignisse erfolgen). Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder behördlichen Anordnungen erwachsen, gehen zulasten des Kunden.
- Für die Teilnahme an diesem Freizeiterlebnis wird vorausgesetzt, dass der Kunde sowohl dem Freizeiterlebnis angepasste Schuhe und Kleidung trägt und ggfls. auch Regenkleidung mitführt.
- Ist der Kunde den in den Anforderungen an diesem Freizeiterlebnis erkennbar körperlich und/oder psychisch nicht gewachsen, kann der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen den Kunden ganz oder teilweise von der Kursteilnahme ausschließen. Für den Fall eines solchen Ausschlusses des Kunden behält der Veranstalter den Anspruch auf den Kurspreis. Entsprechende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde.
- Streckenänderungen und Zeitplanänderungen sind abweichend von dem ausgeschriebenen Freizeiterlebnis dann möglich, wenn dies die aktuelle Situation vor Ort erfordert.
- Die für das Freizeiterlebnis angegebene Gehzeit und/oder Gesamtdauer sind jeweils ungefähre Angaben, die sich verändern können. Die Gesamtdauer richtet sich nach dem Tempo und den Bedürfnissen der Gruppe sowie den benötigten Pausenzeiten.
- Die Teilnahme an Sport- oder anderen Freizeitaktivitäten (Teilnahme an den Freizeiterlebnissen) erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten (Freizeiterlebnissen) auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
Bei der Durchführung der Freizeiterlebnisse können Bildaufnahmen gemacht werden, die für werbliche Zwecke des Veranstalters, z.B. auf der Webseite des Veranstalters oder auch in sozialen Medien wie Facebook und Instagram genutzt werden.
Sollte der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, kann er dies dem Guide/Kursleiter während der Veranstaltung mitteilen.
Teilnahmebedingungen für Radtouren
- Der Kunde muss für die Teilnahme an diesem Kurs volljährig sein. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
- Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der im Zusammenhang mit dem Freizeiterlebnis stehenden gesetzlichen Vorschriften als auch behördlicher Anordnungen (wie sie z.B. auch aus und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder anderer Ereignisse erfolgen). Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder behördlichen Anordnungen erwachsen, gehen zulasten des Kunden.
- Für die Teilnahme an diesem Freizeiterlebnis wird vorausgesetzt, dass der Kunde eigenes Equipment, Zubehör oder sonstiges Material vorzuhalten und zu verwenden hat. Der Kunde muss selbst für dessen Funktionsfähigkeit (hierzu gehört beispielsweise auch eine ausreichend elektrische Ladung der Akkuversorgung bei Teilnahme mit einem E-Bike), Reparatur bei Auftreten eines Defekts als auch Sicherheit eines ordnungsgemäßen Betriebes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sorgen.
- Ist der Kunde den in den Anforderungen an diesem Freizeiterlebnis erkennbar körperlich und/oder psychisch nicht gewachsen, kann der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen den Kunden ganz oder teilweise von der Kursteilnahme ausschließen. Gleiches gilt, sollte der Kunde nicht über das angeforderte/vorausgesetzte Equipment, Zubehör oder sonstiges Material verfügen oder sich nicht an die vom Veranstalter vorgegebene Tragepflicht einer Schutzausrüstung (beispielsweise Helm, Handschuhe etc.) halten. Für den Fall eines solchen Ausschlusses des Kunden behält der Veranstalter den Anspruch auf den Kurspreis. Entsprechende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde.
- Streckenänderungen sind abweichend von der ausgeschriebenen Route dann möglich, wenn dies die aktuelle Situation vor Ort erfordert. Die für das Freizeiterlebnis angegebene Fahrtdauer und Gesamtdauer sind jeweils ungefähre Angaben, die sich verändern können. Die Gesamtdauer richtet sich nach der Fahrgeschwindigkeit der Gruppe sowie den benötigten Pausenzeiten.
- Die Teilnahme an Sport- oder anderen Freizeitaktivitäten (Teilnahme an den Freizeiterlebnissen) erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten (Freizeiterlebnissen) auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
- Bei der Durchführung der Freizeiterlebnissen können Bildaufnahmen gemacht werden, die für werbliche Zwecke des Veranstalters, z.B. auf der Webseite des Veranstalters oder auch in sozialen Medien wie Facebook und Instagram genutzt werden. Sollte der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, kann er dies dem Guide / Kursleiter während der Veranstaltung mitteilen.