Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an diesen Freizeiterlebnissen haben Sie als Kunde folgende Teilnahmebedingungen einzuhalten:
1. Der Kunde muss für die Teilnahme an den Freizeiterlebnissen volljährig sein bzw. Minderjährige können in Begleitung einer erwachsenen Person, die sich ebenfalls zum Freizeiterlebnis angemeldet hat, teilnehmen.
2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der im Zusammenhang mit dem Kurs stehenden gesetzlichen Vorschriften als auch behördlicher Anordnungen (wie sie z.B. auch aus und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder anderer Ereignisse erfolgen). Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder behördlichen Anordnungen erwachsen, gehen zulasten des Kunden.
3. Für die Teilnahme an den gebuchten Freizeiterlebnissen wird vorausgesetzt dass der Kunde eigenes Equipment, Zubehör oder sonstiges Material vorzuhalten und zu verwenden hat. Der Kunde muss selbst für dessen Funktionsfähigkeit (hierzu gehört beispielsweise auch eine ausreichend elektrische Ladung der Akkuversorgung bei Teilnahme mit einem E-Bike), Reparatur bei Auftreten eines Defekts als auch Sicherheit eines ordnungsgemäßen Betriebes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sorgen.
4. Ist der Kunde den Anforderungen an das Freizeiterlebnis erkennbar körperlich und/oder psychisch nicht gewachsen, kann der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen den Kunden ganz oder teilweise von der Teilnahme ausschließen. Gleiches gilt, sollte der Kunde nicht über das angeforderte/vorausgesetzte Equipment, Zubehör oder sonstiges Material verfügen oder sich nicht an die vom Veranstalter vorgegebene Tragepflicht einer Schutzausrüstung (beispielsweise Helm, Handschuhe, etc.) halten. Für den Fall eines solchen Ausschlusses des Kunden behält der Veranstalter den Anspruch auf den Kurspreis. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde.
5. Die Teilnahme an Sport- oder anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.