Teilnahmebedingungen für Freizeiterlebnisse

Mit der Buchung bzw. Anmeldung zu einem Freizeiterlebnis erkennt der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen an.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an den angebotenen Freizeiterlebnissen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

Der Teilnehmer muss volljährig sein. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen, die ebenfalls angemeldet ist.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine körperliche und gesundheitliche Eignung für die jeweilige Aktivität selbst einzuschätzen. Im Zweifel wird empfohlen, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

2. Eigenverantwortung und Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verantwortlich für:

  • das Mitführen aller erforderlichen Dokumente
  • das Einhalten gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen
  • die ordnungsgemäße Nutzung der erforderlichen Ausrüstung

Nachteile oder Schäden aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3. Nutzung von eigenem Equipment

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich mit eigenem Equipment.

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

  • die technische Funktionsfähigkeit
  • ausreichende Betriebs- bzw. Akkuleistung
  • Verkehrssicherheit und ordnungsgemäßen Zustand

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mangelhaftes Equipment entstehen.

4. Sicherheitsregeln und Anweisungen

Bei geführten Veranstaltungen sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen jederzeit Folge zu leisten.

Dies gilt insbesondere für:

  • Sicherheitsanweisungen
  • Streckenführung
  • Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr

Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Teilnehmer bei Sicherheitsverstößen oder Gefährdung anderer von der Teilnahme auszuschließen.

5. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen können Teilnehmer ganz oder teilweise ausschließen, wenn:

  • gesundheitliche oder körperliche Voraussetzungen nicht gegeben sind
  • geeignetes Equipment fehlt
  • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden
  • andere Teilnehmer gefährdet werden
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss vorliegt

In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Mehrkosten trägt der Teilnehmer.

6. Verhalten während der Veranstaltung

Teilnehmer verpflichten sich zu verantwortungsvollem Verhalten, insbesondere:

  • Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer
  • Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
  • Einhaltung der Verkehrsregeln
  • Nutzung ausschließlich freigegebener Wege
  • respektvoller Umgang mit Natur, Umwelt und Eigentum Dritter

Das Befahren oder Betreten gesperrter Bereiche ist untersagt.

7. Teilnahme auf eigene Verantwortung / Risiken

Freizeiterlebnisse können mit Risiken verbunden sein, insbesondere durch:

  • unebenes oder rutschiges Gelände
  • Witterungseinflüsse
  • natürliche Hindernisse
  • technische Defekte
  • Fehlverhalten anderer Teilnehmer

Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Risiken an.

8. Haftung des Veranstalters

Die Teilnahme an Sport- oder anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

9. Haftung gegenüber Dritten

Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die er verursacht.

Dies gilt insbesondere für Schäden:

  • an anderen Teilnehmern
  • an Eigentum Dritter
  • an Wegen, Anlagen oder Infrastruktur

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

10. Veranstaltungen mit Erfüllungsgehilfen

Freizeiterlebnisse können durch Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden.

Erfüllungsgehilfen können:

  • im Auftrag des Veranstalters tätig sein
  • selbstständig, gewerblich oder ehrenamtlich tätig sein

Unabhängig davon gelten diese Teilnahmebedingungen gegenüber dem Veranstalter.

11. Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen

Unfälle, Schäden oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Erfüllungsgehilfen oder oder Veranstalter zu melden.

Teilnehmer sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zu leisten.

12. Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen

Im Rahmen der Durchführung der Freizeiterlebnisse können durch den Veranstalter sowie durch von ihm beauftragte Dritte (insbesondere Guides, Kooperationspartner oder Fotografen) Foto-, Video- oder Drohnenaufnahmen erstellt werden.

Diese Aufnahmen können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Dokumentation der Veranstaltungen
  • Darstellung und Bewerbung der Freizeiterlebnisse
  • Veröffentlichung auf Webseiten
  • Veröffentlichung in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, YouTube)
  • Nutzung in Print- und Online-Marketingmaterialien

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Aufnahmen, auf denen er erkennbar sein kann, sowohl vom Veranstalter als auch von beauftragten Dritten im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung sowie deren Bewerbung verwendet werden dürfen.

Die Nutzung durch beauftragte Dritte ist dabei auf den Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung und deren Bewerbung beschränkt.

Die Aufnahmen dürfen bearbeitet, gekürzt und mit anderen Inhalten kombiniert werden, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen verletzt werden.

Teilnehmer, die nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, können dies vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter oder dem Guide mitteilen. Der Veranstalter wird dies nach Möglichkeit berücksichtigen.

Ein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen besteht nicht.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.